07.05.2021

Gruppe 3 ist impfberechtigt

Hinweise zur Impfpriorisierung für Ehrenamtliche in der Jugendverbandsarbeit

Seit gestern ist es für einige Personengruppen aus Gruppe 3 (erhöhte Priorität) möglich, einen Impftermin zu bekommen. Aktive Ehrenamtliche in den Ortsgruppen der Kolpingjugend gehören nach §4 (1) Nr. 8 der Impfverordnung zu dieser Priorisierungsgruppe. Was dabei für Ehrenamtliche in den Ortsgruppen zu beachten ist, haben wir in einem Anschreiben zur Corona-Schutzimpfung zusammengefasst. Zudem könnt ihr euch eine Muster-Bescheinigung herunterladen, die bei Hausarzt:innen oder im Impfzentrum vorgelegt werden kann, sobald Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der Corona-Impfverordnung an der Reihe sind.


Bei Fragen könnt ihr euch im Jugendreferat unter 02541 / 803-471 oder info@kolpingjugend-ms.de melden!


Bild: www.pixabay.com / alirazagurmani9272

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