20.07.2015

Gebrauchtkleidersammlungen im Kreis Coesfeld


In den letzten beiden Jahren sind „Gebrauchtkleidersammlungen“ in unserem Kreisverband eines der am heftigsten diskutierten Themen gewesen. Dabei geht es ausschließlich um Sammlungen in Containern; alle Formen von Straßensammlungen sind nicht betroffen!

Die Leitung der „Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld“(WBC) hatte das – auch in unserem Interesse – positive Ansinnen, die karitativen Organisationen vor einem Wildwuchs gewerblicher Sammlungen zu schützen. Das Problem war aber, dass die WBC kein Mandat der Kommunen im Kreis erhalten hat, sodass die ursprüngliche Idee, eine „Arbeitsgemeinschaft der Kolpingsfamilien“ als Vertragspartner der Kreisbehörde zu installieren, nicht umgesetzt werden konnte.

Die dann folgende Initiative der WBC, die Sammlung von Gebrauchtkleidern über die sog. „Duotonne“ zweimal im Jahr durchzuführen, konnte nicht unsere Zustimmung finden. Die Verluste für die Sammlungen der Kolpingsfamilien wären deutlich höher gewesen als zu erwartende Gewinnbeteiligungen durch die Vermarktung der Gebrauchtkleider. In zahlreichen Gesprächen und Briefwechseln mit den Bürgermeistern der Kommunen im Kreis konnten wir erreichen, dass letztlich nur drei Kommunen (Ascheberg, Coesfeld und Olfen) sich an dem Modellversuch „Duotonne“ beteiligen. Hier gebührt auch den Kolpingsfamilien vor Ort ein großer Dank, denn durch ihr energisches Eintreten auf allen politischen Ebenen konnte die für das ehrenamtliche Engagement wichtige Einnahmequelle gesichert werden.

Das Modell, das zukunftsfähig erscheint und auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit bietet, ist bereits in einigen Kommunen auf dem Weg:
Die Kommune erstellt ein „städtebauliches Konzept“, das Standorte für Gebrauchtkleidercontainer festlegt. Diese Festlegung geschieht im Einvernehmen mit den jeweiligen karitativen Sammlern und bedarf dann eines Ratsbeschlusses.

In der Praxis heißt das:
Die Kolpingsfamilien legen fest, wie viele Container sie in Kooperation mit „Kolping-Recycling“ oder auch „A&QUA“ aufstellen und stimmen das mit z.B. dem DRK und/oder anderen karitativen Sammlern ab. Dabei muss berücksichtigt werden, ob der Container auf privatem oder auf öffentlichem Grund steht bzw. von dort befüllt werden muss. In jedem Fall sind entsprechende Genehmigungen vorab einzuholen.
Außerhalb der so bestimmten Standorte dürfen dann in der Kommune keine weiteren Container aufgestellt werden. Die Kommune kann somit die Anträge gewerblicher Sammler ablehnen.

Wir hoffen, dass in vielen Kommunen so verfahren wird und damit das soziale Engagement der Kolpingsfamilien auf Dauer finanziell unterstützt bleibt!

Gerhard Schmitz
-Kreisvorsitzender-

 
 
 
 
 

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Anschrift

Kolping Kreisverband Coesfeld

Vorsitzender Herbert Rehers
Bussardweg 15
48301 Nottuln

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